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Beratung

Sabotageschutzbeauftragter

SÜG

Wen es betrifft

Unternehmen mit sicherheitsempfindlichen Stellen im Anwendungsbereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.

Unsere Rolle

Externer Sabotageschutzbeauftragter, von der Prüfung der Anwendbarkeit bis zur Schulung der Belegschaft.

Ihr Ergebnis

Eine rechtssichere Sabotageschutzorganisation und wirksam geschützte sicherheitsempfindliche Bereiche.

Unternehmen mit sicherheitsempfindlichen Stellen können nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) verpflichtet sein, Maßnahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes umzusetzen. Hierzu gehört je nach Anwendungsbereich auch die Bestellung eines Sabotageschutzbeauftragten. Die Unterstützung kann durch einen externen Sabotageschutzbeauftragten erfolgen. Ein externer Sabotageschutzbeauftragter spart Zeit und Kosten und ermöglicht Ihnen, den personellen Sabotageschutz von Beginn an rechtssicher und praxisorientiert aufzubauen. Durch die Kompetenz eines externen Sabotageschutzbeauftragten ersparen Sie sich die aufwendige Qualifizierung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Einstellung zusätzlichen Fachpersonals. Sie profitieren von fundiertem Fachwissen, langjähriger Praxiserfahrung und einer unabhängigen Beratung, auch bei überschaubarem Budget.

Zu Beginn unserer Tätigkeit besichtigen wir Ihren Betrieb. Dabei lernen wir Ihr Unternehmen, Ihre Organisationsstruktur und Ihre sicherheitsempfindlichen Bereiche kennen. Zugleich klären wir, ob und in welchem Umfang die Anforderungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes auf Ihr Unternehmen Anwendung finden und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können. Möchten Sie uns vorab kennenlernen, sprechen Sie uns gern an.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer rechtssicheren Sabotageschutzorganisation, damit Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und sicherheitsempfindliche Bereiche wirksam vor Sabotage schützen können.

Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung der Anwendbarkeit des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes
  • Identifizierung sicherheitsempfindlicher Stellen
  • Abstimmung mit der zuständigen Behörde
  • Erstellung von Sicherheits- und Organisationskonzepten
  • Unterstützung bei Sicherheitsüberprüfungen
  • Beratung zu organisatorischen und personellen Schutzmaßnahmen
  • Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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